Diese Jahrgänge müssen jetzt ihren Führerschein umtauschen – droht ein Fahrerlaubnis-Verlust?

Bist du über 50 und besitzt noch den alten grauen oder rosa Führerschein? Dann solltest du jetzt besonders aufpassen. Ein vergessenes Häkchen könnte schwerwiegende Konsequenzen haben. Erfahre hier, welche Jahrgänge bis wann handeln müssen.

Die Fristen im Überblick: Wann müssen die Jahrgänge 1971 und älter handeln?

Viele Autofahrer müssen noch ihren alten Führerschein umtauschen, da bis 2033 alle alten "Lappen" auf die fälschungssichere EU-Scheckkarte umgestellt werden müssen. Besonders Besitzer über 50 Jahren sollten aufpassen, da ein fehlendes Häkchen Folgen haben kann.

Die genauen Fristen nach Jahrgängen gestaffelt

Die Fristen für den Umtausch des alten Führerscheins sind nach Jahrgängen gestaffelt, um eine geordnete Umstellung zu gewährleisten. Personen, die bis zum Jahrgang 1971 geboren wurden, haben bis Januar 2025 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 war der Stichtag bereits der 19. Januar 2024. Es ist entscheidend, diese Fristen einzuhalten, da bei Überschreitung ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht. Die genaue Einhaltung der individuellen Fristen ist daher von großer Bedeutung, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Jahrgänge 1971 und später: Bis Januar 2025 müssen sie handeln

Personen, die ab dem Jahrgang 1971 geboren wurden, stehen vor der Aufgabe, ihren alten Führerschein bis spätestens Januar 2025 umzutauschen. Diese Gruppe hat noch etwas Zeit, um den Umtausch zu vollziehen, sollte jedoch nicht auf die letzte Minute warten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die erforderlichen Schritte zu informieren und den Prozess rechtzeitig einzuleiten, um mögliche Engpässe zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Umtausch reibungslos vonstattengeht.

Konsequenzen bei Überschreitung der Frist: Verwarnungsgeld von 10 Euro droht

Die Einhaltung der festgelegten Fristen für den Umtausch des Führerscheins ist von großer Bedeutung, da bei einer Überschreitung ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht. Es ist daher ratsam, die persönliche Frist genau im Blick zu behalten und rechtzeitig alle erforderlichen Schritte für den Umtausch zu unternehmen. Durch eine rechtzeitige Umstellung kann nicht nur ein Bußgeld vermieden, sondern auch ein reibungsloser Übergang zur neuen EU-Scheckkarte sichergestellt werden.

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